Unser Bekenntnis
GCF arbeitet nach internationalen Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche (AML), Terrorismusfinanzierung (CTF) und Sanktionen in Zusammenarbeit mit regulierten Partnerbanken. Onboarding, Finanzierung und Zuteilungen unterliegen den hier beschriebenen Kontrollen. Wir können Aktivitäten ablehnen, verzögern, einschränken oder rückabwickeln und Meldungen an zuständige Behörden erstatten, soweit erforderlich.
Politisch exponierte Personen (PEPs)
Die Marke GCF bedient politisch exponierte Personen nicht direkt. Wir nehmen PEPs, ihre unmittelbaren Familienangehörigen oder ihre bekannten nahestehenden Personen wissentlich nicht onboarden und stellen ihnen keine Plattformdienstleistungen direkt zur Verfügung.
Alle Antragsteller werden beim Onboarding und fortlaufend auf PEP-Status geprüft. Wird ein PEP-Bezug festgestellt, wird das Onboarding abgelehnt oder das Konto eingeschränkt, und bestehende Beziehungen werden an die leitende Compliance eskaliert und können beendet werden. Diese Richtlinie hebt keine Pflichten auf, die für regulierte Partner nach anwendbarem Recht gelten.
KYC und Kundensorgfaltspflicht
Das Onboarding beginnt mit einem kurzen KYC-Formular: vollständiger Name, Kontaktdaten, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Wohnadresse, Wohnsitzland, steuerlicher Wohnsitz und Steuer-/Personalausweisnummer, Ausweisdaten und -bild sowie Erklärungen zu PEP-Status und wirtschaftlichem Eigentum. Der Abschluss ermöglicht aus Guthaben finanzierte Zuteilungen.
Das Kurzformular ist eine Grundlage. Wir wenden erweiterte Sorgfaltspflicht (EDD) an — einschließlich zusätzlicher Nachweise zur Herkunft der Mittel und des Vermögens — bei risikoreicheren Fällen, bei bestimmten Einzahlungsmethoden wie Bank- und unterstützten Luxemburg-/UK-Überweisungen sowie bei Tickets ab dem offengelegten Schwellenwert für erweiterte Prüfung. Sie können Ihr Konto vor Genehmigung der Verifizierung finanzieren, aber Zuteilungen aus Guthaben und bestimmte Zahlungswege können zuvor abgeschlossene Prüfungen erfordern.
Sanktionen und verbotene Rechtsordnungen
Antragsteller und wirtschaftlich Berechtigte werden gegen UN-, EU-, UK-, Schweizer und US-Sanktionslisten (einschließlich OFAC) geprüft. Wir bedienen keine sanktionierten Personen und keine Personen in umfassend sanktionierten oder anderweitig verbotenen Rechtsordnungen. Das Screening wird fortlaufend und bei Listenaktualisierungen wiederholt.
Herkunft der Mittel und des Vermögens
Sie dürfen nur Mittel einsetzen, die rechtmäßig Ihr Eigentum sind und nicht aus Straftaten herrühren. Wir können Nachweise über die Herkunft der Mittel und des Gesamtvermögens anfordern, insbesondere für Bank- und unterstützte Überweisungswege, bevor Ihr Konto gutgeschrieben oder eine Zuteilung bestätigt wird.
Transaktionsüberwachung und Meldewesen
Einzahlungen, Zuteilungen und Abwicklungsaktivitäten werden auf ungewöhnliche oder verdächtige Muster überwacht. Soweit erforderlich, erstellen wir Meldungen an die zuständige Finanzaufklärungsstelle oder Behörde und dürfen gesetzlich daran gehindert sein, Sie darüber zu informieren, dass eine Meldung erstattet wurde.
Aufbewahrung von Unterlagen
Identitäts-, Transaktions- und Compliance-Unterlagen werden mindestens zehn (10) Jahre ab dem jeweiligen Ereignis aufbewahrt oder länger, soweit die Regulierung dies vorschreibt, und werden auf rechtmäßige Anfrage Behörden und Partnerbanken zur Verfügung gestellt.
Beschwerden und Kontakt
Compliance-Fragen und Beschwerden können an office@gcf-ipo.com gerichtet werden. Wir bestätigen Beschwerden unverzüglich und bemühen uns um eine faire Lösung. Kann eine Beschwerde nicht beigelegt werden, steht Ihnen gegebenenfalls der Rechtsweg bei der zuständigen Ombudsstelle oder Behörde in Ihrer Rechtsordnung offen.